Ikkyu-Prüfung
Verfahrensweise im Vorfeld der Kyu-Prüfungsausrichtung im BayIaiB
Der Übungsleiter des Prüflings oder auch der Prüfling selbst informiert den Vizepräsidenten des BayIaiB spätestens acht Wochen vor dem nächstmöglichen Prüfungstermin (= Landeslehrgang) über den Wunsch die Prüfung zum Ikkyu abzulegen. Der Vizepräsident prüft daraufhin, ob die Möglichkeit gegeben ist, eine Ikkyu-Prüfung auszurichten und gibt dem Anfragenden Bescheid. Bei positivem Bescheid, sollen alle Vereine per Internet und/oder e-Mail über die Prüfungsmöglichkeit informiert werden. Der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Vizepräsidenten des BayIaiB vorliegen.
Darüber hinaus wird auf den "§7 Prüfungen" der Geschäftsordnung des BayIaiB verwiesen:
§ 7 Prüfungen (Satzung § 12)
1. Grundsätzlich können im Rahmen von Landeslehrgängen Kyu-Prüfungen stattfinden..
2. Der BayIaiB übernimmt die Prüfungsordnung des Bundesverbandes sinngemäß.
3. Der Vizepräsident des BayIaiB ist acht Wochen vorab über gewünschte Prüfungen zu informieren.
4. Der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen muss 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Vizepräsidenten des BayIaiB vorliegen. Der Anmeldebogen kann unter "www.bayerischer-iaidobund.de/Pruefungsanmeldung.pdf" heruntergeladen werden.
5. Die Abrechnung ist gemäß Vordruck auf dem Web-Server des BayIaiB zu erstellen. Dabei sind die Erläuterungen zum Vordruck zu beachten. Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten gegen Beleg angesetzt werden.
Die Prüfungsordnung des Bundesverbandes DIaiB e.V. kann unter "http://www.diaib.de/diaib_deutscher_iaido_bund_regelungen.html" heruntergeladen werden.
Die Kontaktdaten des Vizepräsident des BayIaiB e.V. können dem Impressum entnommen werden.