Die nächste ikkyū-Prüfung kann voraussichtlich im Rahmen des Bayerischen Landes-Lehrgangs im Januar 2025 stattfinden.
Falls die Online-Anmeldung technisch nicht möglich ist, bitte per E-Mail beim Vizepräsidenten anmelden. Bitte die nachstehende Kopie-Vorlage verwenden, damit keine Daten vergessen werden:
Verfahrensweise im Vorfeld der ikkyū-Prüfungsausrichtung im BayIaiB
Der Übungsleiter des Prüflings oder auch der Prüfling selbst informiert den Vizepräsidenten des BayIaiB spätestens acht Wochen vor dem nächstmöglichen Prüfungstermin (= Landeslehrgang) über den Wunsch die Prüfung zum ikkyū abzulegen.
Der Vizepräsident prüft daraufhin, ob die Möglichkeit gegeben ist, eine ikkyū-Prüfung auszurichten und gibt dem Anfragenden Bescheid. Bei positivem Bescheid, werden alle Vereine per Internet und/oder E-Mail über die Prüfungs-möglichkeit informiert.
Die vollständige Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Vizepräsidenten des BayIaiB vorliegen.
Die Kontaktdaten des Vizepräsidenten des BayIaiB e.V. können dem Impressum entnommen werden.
Darüber hinaus wird auf den "§6 Prüfungen" der Geschäftsordnung des BayIaiB verwiesen:
§ 6 Prüfungen (Satzung § 12)
1. Grundsätzlich können im Rahmen von Landeslehrgängen ikkyū-Prüfungen stattfinden.
2. Der BayIaiB übernimmt die Prüfungsordnung des Bundesverbandes sinngemäß.
3. Der Vizepräsident des BayIaiB ist acht Wochen vorab über gewünschte Prüfungen zu informieren...
4. ...
5. Die Anmeldung der Teilnehmer soll online auf der BayIaiB-Website erfolgen. Falls dies technisch nicht möglich ist, kann die Anmeldung per E-Mail der an den Vizepräsidenten erfolgen. Damit die Anmeldung vollständig erfolgt, soll der Text gemäß Anlage 9 von der BayIaiB-Website in das E-Mail übertragen werden. Die Anmeldung muss 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Vizepräsidenten des BayIaiB vorliegen.
Die Prüfungsordnung des Bundesverbandes DIaiB e.V. kann unter
https://www.iaido.de/gallery#DownloadSatzungenundOrdnungen
heruntergeladen werden.